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Montag, 17. November 2014

Einsicht oder Taktik?

Hallo liebe Leser,

ihr wisst ja das bei mir ein Antrag meiner Ex zur Regelung des Umgangs durchs Gericht eingegangen ist, in dem aufgeführt wird ich soll meinen Sohn nur noch jedes zweite WE sehen. Nun ist dazu ein weiterer Brief eingegangen. Dieser wurde allerdings nicht an das Gericht gesendet sondern direkt an meinen Anwalt. In diesem wird gesagt das die im Antrag beschriebene Umgangs Regelung NICHT die ist die meine Ex sich tatsächlich wünscht. Es habe da ein Missverständnis zwischen meiner Ex und ihremAnwalt gegeben.
Allerdings wird nicht beschrieben wie der Umgang den nun tatsächlich aussehen soll. Es heißt dort nur es würde Zeitnah ein Schreiben diesbezüglich kommen.

Nun das kann ja bedeuten das meine Ex tatsächlich doch noch ein Gewissen hat. Allerdings machen mich die Tatsachen, das es NICHT ans Gericht gesendet wurde und keine direkte richtig Stellung enthalten sind, etwas Skeptisch.

Vielleicht erhofft sich die gegnerisch Partei das ich nun auf meinen Händen sitze und womöglich die vom Gericht gesetzte Frist verstreichen lasse. Das werde ich nicht tun.

Ich habe bereits eine Umfassende und Vollstreckbare Regelung aufgesetzt die ich meiner Ex zukommen lassen werde. Stimmt sie ihr zu wäre das Optimal. Tut sie es nicht kann ich endgültig beweisen das ich nicht nur an einer Einvernehmlichen Einigung Interesse habe, sondern auch Aktiv darauf hingearbeitet habe.

Lehnt sie ab kann es ihr übrigens auch Passieren das sie die Verfahrenskostenbeihilfe gestrichen bekommt. Da sie per Gesetz dazu verpflichtet ist eine Einvernehmliche Lösung anzustreben um dem Staat die kosten zu ersparen.

Ich bin gespannt und halte euch auf dem laufenden.
Liebe Grüße